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Corinne Rennert-Bergenthal

Author Archive | Corinne Rennert-Bergenthal

D&O-Versicherung: Haftungsrisiken für Geschäftsführer steigen

GmbH-Geschäftsführer sollten sich in der Insolvenz nicht auf ihre Managerhaftpflichtversicherung verlassen. Das gilt gerade bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, wie das OLG Düsseldorf kürzlich herausgestellt hat. Der für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 20. Juli in einem Berufungsverfahren ein Grundsatzurteil ( Az.: I-4 U 93/16) zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für […]

Koordinator und Co.: Gesetzgeber will Konzerninsolvenzen erleichtern

Mit Wirkung vom 13. April ist das neue Konzerninsolvenzrecht eingeführt worden. Insolvenzen von zusammenhängenden Gesellschaften sollen damit effizienter verwaltet werden, um die Sanierungschancen zu erhöhen. In der Praxis müssen die neuen Anforderungen jetzt aber erst einmal ankommen. Es ist lange diskutiert worden, jetzt ist es offiziell: Das „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ ist […]

Unwirksame Kündigung wegen Masseundzulänglichkeit

BAG: Annahmeverzugslohn bei Masseunzulänglichkeit

Auf Insolvenzverwalter kommt eine neue zivilrechtliche Komponente im eröffneten Verfahren zu. Nicht wirksame Kündigungen können Neumasseverbindlichkeiten begründen. Das deutsche Insolvenzrecht kennt den Begriff der Masseunzulänglichkeit. Damit wird geregelt, dass ein Insolvenzverfahren eingestellt wird, wenn der Umfang der Masse nicht ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu decken. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht ein […]

Der Wegfall des Sanierungserlasses, erschwert momentan die Sanierung insolventer Unternehmen

Insolvenzplanverfahren: Umwandlung und Gründung einer „Bad Bank“

Das Umwandlungsrecht schafft ein Schlupfloch für Insolvenzverwalter und die übrigen Verfahrensbeteiligten. Durch eine Umwandlung des von der Insolvenz bedrohten Unternehmens können zwei voneinander getrennte Gesellschaften geschaffen werden. Eine davon fungiert als „Bad Bank“, die andere übernimmt die stabilen Vermögenswerte des Unternehmens und besitzt damit eine echte Fortführungsperspektive.

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