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Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen kann manche Sanierung gefährden

Sanierungen wieder erleichtern – jetzt kommt es auf Brüssel an

Der Bundesrat hat eine Initiative zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gestartet. Diese muss aber vor der Umsetzung der EU-Kommission vorgelegt werden. Bis dahin bleibt die Sanierung nach dem Wegfall des Sanierungserlasses kompliziert.

Das Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs zum Wegfall des Sanierungserlasses hat bei Insolvenzpraktikern und Beratern gleichermaßen für Aufsehen gesorgt. Dadurch wird eine Sanierung eines von der Insolvenz bedrohten Unternehmens erst einmal stark verkompliziert; es scheint sogar so, als sei dem etablierten und sinnvollen Instrument des Insolvenzplans die Grundlage entzogen. Werden (fiktive) Sanierungsgewinne in Form von Forderungsverzichten voll steuerpflichtig, ist eine leistungswirtschaftliche Sanierung kaum mehr möglich. Schließlich fließt Liquidität in hohem Maße ab, und weder Gläubiger noch Investoren werden in der Regel bereit sein, sich beim Schuldner zu engagieren, wenn die Zukunft durch den Wegfall der steuerlichen Begünstigung in den Sternen steht.

Nun hat sich aber Anfang März der Bundesrat eingeschaltet und eine Initiative zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen auf den Weg gebracht. Im Kern heißt es:„Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung (Sanierungsgewinn) sind auf Antrag steuerfrei, wenn das Unternehmen sanierungsbedürftig und sanierungsfähig ist, der Schuldenerlass als Sanierungsmaßnahme geeignet ist und aus betrieblichen Gründen und in Sanierungsabsicht der Gläubiger erfolgt.“ Zudem sollen diese Sanierungsgewinne beispielsweise im Rahmen eines Forderungsverzichts auch auf Antrag von der Gewerbesteuer freigestellt werden.

Das würde dazu führen, dass die negativen Konsequenzen aus dem Wegfall des Sanierungserlasses für die Sanierungspraxis wieder rückgängig gemacht würden. Vor allem Insolvenzpläne könnten dann wieder wie gehabt durchgesetzt werden, da Forderungsverzichte von Gläubigern wirklich zur Gesundung beitragen und auch Investoren nicht mit dem Wissen in den M&A-Prozess einsteigen, dass ein Teil ihres Geldes für die Begleichung der Steuerschulden aufgewendet werden muss. Insofern bedeutet die Initiative des Bundesrats neuen Schwung für Sanierungsverfahren und den Gesundungsprozess von Unternehmen in der Krise unter langfristigen Gesichtspunkten.

Aber es ist nicht alles eitel Sonnenschein. Denn ein entscheidender Passus folgt am Ende der Empfehlung: „Artikel 1a und Artikel 1b treten an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Der Zeitpunkt der Genehmigung sowie der Tag des Inkrafttretens sind vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.“ Was bedeutet das konkret? Die Initiative zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen ist erst einmal nur gut gemeint, um die Sanierung nach dem Wegfall wieder zu erleichtern.

Denn: Es kann noch einige Zeit dauern, bis es eine Stellungnahme der EU-Kommission gibt. Unter Umständen wird von Brüssel auch noch eine Gesetzesanpassung gefordert. Erst nach einer positiven Entscheidung zum Gesetzentwurf wird dieses in Kraft treten. Deshalb gilt: Fürs Erste müssen Verwalter und Berater weiter mit den Konsequenzen des BFH-Urteils umgehen und Wege finden, Sanierungen dennoch zu gestalten.

Mehr:

„Sanierungsgewinne: Bundesrats-Ausschuss empfiehlt Änderung“
von Insolvenz-Portal News

„Bundesrat stellt Gesetz zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen vor“
von BV ESUG

„Wöhrl-Rettungspaket wird nach Finanzhof-Urteil neu aufgeschnürt“
von Insolvenz-Portal News

 

Bild: geralt / pixabay

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One Response to Sanierungen wieder erleichtern – jetzt kommt es auf Brüssel an

  1. Avatar-Foto
    Heiko Walter 18. April 2017 at 20:54 #

    Der Weg einer Initiative durch die Instanzen Europas dauert ! Hoffentlich sind diesmal wenigstens unsere Politiker einig. Bei der Reform der „Insolvenzanfechtung“ hat gerade der fehlende Einigungswille der Parteien zu großen Verzögerungen geführt.

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