Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.

Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.
Die aktuelle Krisensituation zwingt viele Unternehmer dazu über einen Notverkauf nachzudenken. Ein Notverkauf, bei dem beispielsweise 70% Ihres Unternehmens verkauft werden, kann das Unternehmen zurück in die Erfolgsspur bringen
Der Geschäftsleiter darf im Rahmen des SanInsFoG auch Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes leisten, ohne sich einem Haftungsrisiko auszusetzen
StaRUG: Überblick über die wesentlichen Änderungen zum Regierungsentwurf vom 14.10.2020
Sanierung in der Krise: Bei Asset Based Credit können Handelsgüter, Fertigwaren, Rohstoffe oder sogar eine Grundschuld zur Kreditbesicherung verwendet werden.
Verkaufsinteressierte Unternehmer sollten die Chancen und Risiken von Earn-outs im Vorfeld der Verhandlungen kennen, um sicherzustellen, dass ihr Lebenswerk schlussendlich zu fairen Bedingungen veräußert wird.
Sanierungsgewinne entstehen vor allem durch den Forderungsverzicht eines oder mehrerer Gläubiger. Diese müssen jetzt nicht mehr versteuert werden, um die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern.
Die von der EU beschlossene „Richtlinie über den präventiven Restrukturierungsrahmen“ muss nun bis Ende 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies wird zu erheblichen Änderungen in der Restrukturierungspraxis führen, so Dr. Dirk Andres.
Ziel der Eigenverwaltung ist, regelmäßig das schuldnerische Unternehmen mittels eines Insolvenzplanes zu sanieren – nicht immer sind im Dual Track Verfahren im M&A Prozess die Ultima Ratio.