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Assetbasierte Kredite in der präventiven Restrukturierung

Seit Anfang Oktober müssen zahlungsunfähige Unternehmen wieder einen Insolvenzantrag stellen – auch wenn ihre Schieflage auf COVID-19 zurückzuführen ist. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber jedoch bei aufgrund der Pandemie überschuldeten aber noch zahlungsfähigen Firmen. Diese müssen bis 31.12.2020 weiterhin keine Insolvenz beantragen. Dieser Aufschub gibt manchem Unternehmen Handlungsspielraum, darf aber nicht zur Zögerlichkeit verleiten. Denn auch überschuldete Betriebe sollten dringend an Restrukturierungslösungen arbeiten und die Liquiditätsbeschaffung angehen. Im Zweifel ist eine Rechtsberatung heranzuziehen, um mögliche insolvenzrechtliche Verpflichtungen zu prüfen.

Fortentwicklung des Sanierungsrechts
Aktuell liegt auch ein Regierungsentwurf des BMJV für das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ vor. Dieses soll bereits Anfang 2021 in Kraft treten und die Restrukturierungspraxis grundlegend wandeln. Besonders die vorinsolvenzliche Sanierung dürfte damit für mehr Unternehmer zur Option werden. Der Entwurf sieht unter anderem die Möglichkeit zur Entwicklung eines Restrukturierungsplans und dessen Verhandlung mit den Gläubigern komplett unter Eigenregie des Unternehmens vor. Dabei soll, anders als bisher, nicht mehr der Kompromiss mit jedem einzelnen Gläubiger gesucht werden müssen. Stattdessen werden diese künftig, ähnlich wie im regulären Insolvenzverfahren, zur Abstimmung in Gruppen vereint. Das würde die Aussicht auf die Umsetzung präventiver Sanierungen deutlich erhöhen – denn momentan können schon einzelne Gläubiger sämtliche Bemühungen kippen. Ein Kernthema solcher Restrukturierungspläne wird jedoch deren angemessene Finanzierung sein.


Restrukturierung objektbasiert finanzieren

Muss sich ein Unternehmen restrukturieren, können mit alternativen Finanzierungsansätzen wie Sale & Lease Back oder Asset Based Credit Mittel freigemacht werden. Diese Modelle fokussieren sich auf den Wert von mobilem Anlage- sowie Umlaufvermögen und sind kaum bonitätsabhängig. Damit eignen sie sich für produzierende Unternehmen mit einem großen Bestand an Maschinen oder Rohstoffen sowie für Händler mit umfassend gefülltem Warenlager. Im Rahmen klassischer Kredite werden solche Objekte meist nicht als Sicherungsgüter anerkannt. Im Rahmen von Sale & Lease Back steht die Werthaltigkeit und Fungibilität der gebrauchten Maschinen im Vordergrund. Bei Asset Based Credit können darüber hinaus marktgängige Handelsgüter, Fertigwaren, Rohstoffe oder sogar eine Grundschuld zur Kreditbesicherung verwendet werden. Verderbliche Waren und halbfertige Produkte scheiden beispielsweise genauso aus wie Einzelmaschinen, Spezialanfertigungen oder Prototypen.

Bild: David Castillo Dominici / FreeDigitalPhotos.net

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