Die festzusetzende Einkommensteuer ist eine durch den Insolvenzverwalter bewirkte Masseverbindlichkeit, keine bereits bei Insolvenzeröffnung begründete Insolvenzforderung. Das gilt es in Insolvenzsituationen zu beachten, um vorausschauend mit der Masse umzugehen.
![](https://www.insolvenzblog.de/wp-content/uploads/2019/01/slot-machine_africa_fdp1803-100x100.jpg)