Die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs ist einschneidend für die Insolvenzpraxis. Es kann nicht die Aufgabe der Verwalter sein, Unternehmen nur noch zu zerschlagen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sondern weiterhin dafür zu sorgen, dass sanierungsfähige Unternehmen eine zweite Chance erhalten und Arbeitsplätze gesichert werden.
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Umsatzsteuer: Bundesfinanzhof stärkt das Fiskusprivileg
Diese Ansicht wiederum führt dazu, dass der BFH die von der Finanzbehörde geforderte (erste) Berichtigung der Umsatzsteuer bestätigt hat. Gleichzeitig hat der BFH auch noch eine zweite Berichtigung der Umsatzsteuer bestätigt.