Auf Insolvenzverwalter kommt eine neue zivilrechtliche Komponente im eröffneten Verfahren zu. Nicht wirksame Kündigungen können Neumasseverbindlichkeiten begründen. Das deutsche Insolvenzrecht kennt den Begriff der Masseunzulänglichkeit. Damit wird geregelt, dass ein Insolvenzverfahren eingestellt wird, wenn der Umfang der Masse nicht ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu decken. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht ein […]