„Mit dieser Entscheidung ist der fortführende Insolvenzverwalter einem normalen Geschäftsführer faktisch gleichgestellt.“ Von Frank Thiele am 17. Mai 2017 in Experten zu Wort, Gastbeitrag Der BGH setzt mit seinem Urteil zu unternehmerischen Entscheidungen des Insolvenzverwalters diesen einem GmbH-Geschäftsführer gleich – was nicht ohne Folgen bleiben wird, so Autor Frank Thiele.