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„Unternehmensbewertung muss die wirtschaftliche Krise abbilden“

Distressed M&A-Verfahren sind in der Regel komplexe Angelegenheiten. Auch die Unternehmensbewertung stellt sich für Verwalter und Berater nicht immer als ganz einfach heraus. Worauf Insolvenzpraktiker und Erwerber achten müssen, erklärt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Christian Schenk (BBWP GmbH, Düsseldorf) im Gespräch mit dem InsolvenzBlog.

Herr Schenk, wie ist die Lage bei Unternehmensverkäufen in der Krise, den Distressed M&A-Transaktionen?

Christian Schenk: Durch die weiterhin geringe Anzahl von Unternehmensinsolvenzen stagniert natürlich auch der Markt der Distressed M&A-Transaktionen. Wenn weniger Unternehmen von einer wirtschaftlichen Krise betroffen sind, stehen auch weniger Unternehmen zum Verkauf. Zugleich stellt aber beispielsweise die „Roland Berger Distressed M&A 2017“ heraus, dass die Bedeutung der Transaktionen steigt und vermehrt ausländische Investoren aktiv werden. Das forciert den Wettbewerb auf Bieterseite.

Warum ist Distressed M&A ein häufig gesehenes Sanierungsinstrument?

Christian Schenk: Ziel der allermeisten Insolvenzverwalter ist der Unternehmenserhalt, was sich oftmals in einer übertragenden Sanierung widerspiegelt. Das setzt automatisch ein Distressed M&A-Verfahren voraus. Und auch bei Sanierungen zur Vermeidung der Insolvenz kommt es regelmäßig zum Verkauf von Unternehmensteilen oder sogar des ganzen Betriebs. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Distressed M&A häufig ist. Und bei einer steigenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen, die uns in den kommenden Jahren sicherlich erwarten wird, wächst auch die Anzahl der Distressed M&A-Verfahren. Wir gehen davon aus, dass wir einen sprunghaften Anstieg sehen werden und dass die Stagnation bei den Verfahren bald vorbei ist.

Es heißt in der Praxis, dass Distressed M&A-Verfahren besonders komplex seien. Woran liegt das?

Christian Schenk: Das liegt zum Beispiel an der Erwartungshaltung der Beteiligten, an der wachsenden Zahl der Beteiligten und dem hohen Zeitdruck in einem unsicheren, von der Krise geprägten Umfeld. Schwierig werden Distressed M&A-Verfahren insbesondere auch, weil die typischen Abläufe einer herkömmlichen M&A-Transaktion nicht unbedingt gelten. Da ist zum einen der Zeitdruck und zum anderen die Unternehmensbewertung.

Was bedeutet das konkret?

Christian Schenk: Unternehmensverkäufe in der Krise müssen schnell gehen, da ist keine Zeit für langwierige Prüfungen und Planungen. Daher ist der Druck sehr hoch, Entscheidungen müssen schnell getroffen werden und wirklich passen. Das hängt dann auch mit der Unternehmensbewertung zusammen, die völlig anderen Mechanismen unterliegt als die herkömmliche Bewertung bei einer Transaktion. Der Standardfall in der Bewertung bezieht sich immer auf das gesunde Unternehmen.

Bitte erklären Sie, auf was es ankommt.

Christian Schenk: Es ist genau darauf zu achten, dass die Risiken des Unternehmens adäquat abgebildet werden. Bei der Bewertung von Unternehmen in der Krise, die bereits dauerhafte Ertragsschwächen aufweisen, muss auch das Konzept der Weiterführung hinterfragt werden.  Bei den üblichen, zukunftsgerichteten Bewertungsverfahren des Standards IDW S1, zum Beispiel dem Discounted Cashflow-Verfahren ist die Prognose zukünftiger Liquiditätsüberschüsse wichtig. Wenn ein potentieller Erwerber einen subjektiven Entscheidungswert im Sinne eines Maximalkaufpreises bestimmen möchte, sind natürlich seine Vorstellungen und geplanten Maßnahmen in die Planungen aufzunehmen. Die Bewertung des Status Quo ist in der Krise nur bedingt sinnvoll, allenfalls zur Bestimmung einer Wertuntergrenze. Darüber hinaus muss der Diskontierungsfaktor das tatsächliche Risikoprofil des kriselnden Unternehmens widerspiegeln. Möglicherweise ergeben die Überlegungen der Verkäufer aber auch den Liquidationswert als Wertuntergrenze: Man muss sich in einer schweren Krise die Frage stellen, ob die Unternehmensfortführung überhaupt sinnvoll ist. Vielleicht bieten potenzielle Erwerber für das Gesamtunternehmen weniger, als die Summe der Einzelteile bei Einzelveräußerung bringt. Nur wenn all diese Überlegungen einfließen, kann ein realitätsnaher Unternehmenswert und dementsprechend ein passender Preis für die Distressed-Transaktion ermittelt werden.

Gibt es weitere wichtige Punkte?

Christian Schenk: Bei Ertrags- und Liquiditätsdefiziten müssen auch steuerliche Effekte anders betrachtet werden. Verlustvorträge fallen regelmäßig weg. Darüber hinaus sind, insbesondere bei absehbaren Anfangsverlusten nach der Transaktion, Besonderheiten wie die Mindestbesteuerung bei der Planung zu beachten. Auch die Person des Unternehmers spielt bei Verkäufen in der Krise immer noch eine Rolle. Wenn von ihm das Geschäftsmodell und Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und Partnern stark abhängen, reduziert dies den Wert noch einmal, weil der Neuaufbau des Kerngeschäfts für den Investor ungleich schwieriger wird.

Was raten Sie Insolvenzverwaltern und Beratern in Distressed M&A-Verfahren?

Christian Schenk: Zuerst ist überhaupt zu fragen, ob eine Fortführung mittels übertragender Sanierung wirklich Sinn ergibt oder ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht so tiefgreifend sind, dass sie eher zu einer Abwicklung führen sollten. Bei der konkreten Unternehmensbewertung sollten Verantwortliche immer auf externen Sachverstand und viel Erfahrung setzen. Da sich die Unternehmensbewertung im Distressed M&A-Verfahren erheblich von der bei „gesunden“ Transaktionen unterscheidet, ist es umso wichtiger, dass allen Details Rechnung getragen wird. Nur mit einem realistischen Preis lässt sich eine übertragende Sanierung nachhaltig sinnvoll gestalten. Es existiert kein „dummes Geld“, daher muss die Unternehmensbewertung die wirtschaftliche Krise abbilden.

 

Das Interview führte Dr. Partick Peters, Beratung für Unternehmenskommunikation

Bild: renjith krishnan / FreeDigitalPhotos.net

 

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2 Responses to „Unternehmensbewertung muss die wirtschaftliche Krise abbilden“

  1. Avatar-Foto
    Nickert 10. Oktober 2018 at 20:25 #

    Die Bewertung in Krise, Sanierung und Insolvenz erfordert eine andere Bewertungsmethodik. Insbesondere drängen sich risikoadjustierte Sicherheitsäquivalente auf. Wesentlich ist dabei, dass neben den „normalen“ Risiken die indirekten und direkten Insolvenzkosten ermittelt werden und der Grad Unsicherheit der Planung/Prognose ermittelt und bewertet wird.

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