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Insolvenzanfechtungsrecht in der Praxis: Gläubigerschutz vs. Sanierungskiller

Die Insolvenzanfechtung zur Mehrung der Masse hat den vergangenen Jahren an Stellenwert gewonnen. Nun liegt seit einem Monat der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz den Fachkreisen und Verbänden zur Stellungnahme vor. „Es muss uns deshalb darum gehen, dass das Anfechtungsrecht in seiner konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und in seiner praktischen Anwendung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Betroffenen leistet“, so Bundesjustizminister Heiko Maas.

Analog dazu widmete sich das fünfte Düsseldorfer Restrukturierungsforum diesem Thema und diskutierte lebhaft über „Insolvenzanfechtung: Gläubigerschutz vs. Sanierungskiller“.

Prof. Dr. Georg Streit, Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek begrüßte in seinem Impulsvortrag die graduelle Anpassungen, da er beobachtet, dass unnachgiebiges Verhalten die außerinsolvenzliche Sanierung gefährdet. Auslöser der Diskussion um eine Anpassung seien nicht die Insolvenzverwalter „sondern die komplexe Rechtsprechung, mit der Vermutung eines Benachteiligungsvorsatzes auch bei redlich handelnden Unternehmern“, so der Rechtsanwalt.

Keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers sieht Dr. Gerrit Hölzle, Rechtsanwalt und Partner GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. „Wir haben in Deutschland kein Insolvenzanfechtungs- sondern ein Insolvenzverschleppungsproblem.“

Carsten Wesche, Rechtsanwalt im Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erlebt dies anders. „Für die Energielieferanten ist es wirklich ein Problem. Denn diese werden häufig nach Schema F angefochten. Immer in der Erwartung, dass sie einen Vergleich suchen“, so Wesche. Er unterstich, dass kein Verband die Abschaffung des Anfechtungsrechts gefordert habe. Im Hinblick auf den Entwurf forderte er aber prägnantere Regelungen.

Dr. Susanne Berner, Rechtsanwältin bei der Dr. Berner Insolvenzverwaltung und Vorstandsvorsitzende NIVD Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V., sieht den Entwurf kritisch, besonders da der Diskussion um das Anfechtungsrecht keine Studien zu Grunde liegen. Auch mit den Anpassungen werde die Diskussion nicht beendet sein, vermutet sie.

Die Veranstalter des Düsseldorfer Restrukturierungsforums sind Deloitte, hww hermann wienberg wilhelm, SK Dienstleistungs GmbH, Taylor Wessing und White & Case. Im Herbst 2015 findet die nächste Ausgabe des Düsseldorfer Restrukturierungsforums statt.

Bildquelle: birgitH / pixelio.de

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2 Responses to Insolvenzanfechtungsrecht in der Praxis: Gläubigerschutz vs. Sanierungskiller

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    Die Meinungen sind diesbezüglich also noch geteilt. Ich bin sehr gespannt darauf, was dabei
    herumkommt.

  2. Avatar-Foto
    Rechtsanwalt Utikal, LL.M. 5. Juni 2015 at 12:59 #

    Trotz guter Ansätze im Referentenentwurf stellt sich die Frage, ob sich die angedachten Ziele durch die übersichtlichen Ergänzungen realisieren lassen. Unbestimmte Rechtsbegriffe im Rahmen der Vorsatzanfechtung wie „unangemessene Benachteiligung“ oder „ernsthafter Sanierungsversuch“ ermöglichen eine Gesetzesauslegung nach aktuellen Grundsätzen.

    Auch die Verkürzung der Frist von 10 auf 4 Jahre im Rahmen des § 133 InsO hat wenig praktische Bedeutung, da der weit überwiegende Teil der Anfechtungen vom Insolvenzverwalter auch gegenwärtig innerhalb von 4 Jahren geltend gemacht wird.

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