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Factoring kann eine Finanzierungshilfe in der Insolvenz sein

Factoring als Finanzierungsalternative in der Insolvenz

Wird ein insolventes Unternehmen fortgeführt, so erhöht dies die Sanierungschancen. Doch Voraussetzung für die Betriebsfortführung ist Liquidität. Warum Factoring in der Insolvenz eine Alternative zum Massekredit sein kann, erklärt Thomas Rohe im Gespräch.

 

InsolvenzBlog: Factoring und Insolvenz, das hört sich zunächst nach Interessenkollision an

Bei einer Bank wäre diese Finanzierung sicherlich aufgrund der Regularien in der Form nicht darstellbar. Wir haben da als Factoringgesellschaft einen etwas größeren Handlungsspielraum und können mit dem Insolvenzfactoring explizit eine Finanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen bereitstellen, die die Betriebsfortführung und den Weg aus der Krise erleichtern soll.

 

InsolvenzBlog: Herr Rohe welchen Nutzen bringt Factoring in der Krisensituation?

Die Bereitstellung zusätzlicher Gelder über bankenübliche Wege ist in der Sanierung nicht einfach: Die Hausbank ist im Verfahren meist einer der Hauptgläubiger und kann demnach keine zusätzlichen Kreditlinien anbieten. Seit Einführung von Basel II und III unterliegen Banken zudem strengeren Regularien, sodass sie bereits bei Engagements in wirtschaftlichen Schieflagen kaum Handlungsspielraum für Erweiterungen haben. Alternative Finanzierungen, die bonitätsunabhängig, schnell und flexibel einsetzbar sind, werden in diesen Situationen somit oft zum Rettungsanker für Unternehmer damit der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann. Sale & Lease Back – das Heben stiller Reserven durch den Verkauf und das Zurückleasen gebrauchter Maschinen und Anlagen – oder Factoring gehören zu den Modellen, die zum Einsatz kommen können.

 

Ist das Insolvenzfactoring nur in Regelinsolvenzen möglich?

Nein, das Insolvenzfactoring ist im Eigenverwaltungs-, im Insolvenzplan- oder im Regelinsolvenzverfahren einsetzbar. Die neu entstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden dabei fortlaufend angekauft, meist im eröffneten Verfahren, unter bestimmten Bedingungen auch im vorläufigen. Innerhalb von ein bis zwei Werktagen erhalten die Betriebe den Großteil des Rechnungsbetrages und sind unabhängiger von Zahlungszielen oder dem Zahlungsverhalten der Kunden. Die Liquidität wird dauerhaft gestärkt und steht für das Umsetzen von Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Forderungen sind außerdem gegen möglichen Ausfall versichert und das Debitorenmanagement inklusive dem meist aufwändigen Mahnwesen übernimmt der Factor.

 

InsolvenzBlog: Welche Voraussetzungen muss das insolvente Unternehmen mitbringen, um Factoring in der Krise nutzen zu können?

Das Geschäftsmodell muss natürlich generell factorabel sein. Zusätzliche Sicherheiten werden nicht benötigt und die Finanzierung ist in vielen Branchen einsetzbar.

 

InsolvenzBlog: Welche Erfahrungen haben Sie mit der Akzeptanz dieser Maßnahme durch den Gläubigerausschuss oder den Sachwalter gemacht?

Viele Unternehmen erhalten durch das Insolvenzfactoring überhaupt erst die Möglichkeit einer Reorganisation und eines Neustarts am Markt, die Akzeptanz des Sachwalters oder auch durch den Gläubigerausschuss ist demnach meist sehr gut.

 

 

 

Thomas Rohe: Thomas Rohe ist Vorstand der factoring.plus.AG mit Sitz in Leipzig und einer Niederlassung in Frankfurt am Main. Er etablierte die factoring.plus.AG seit der Gründung im Jahr 2002 als eine der führenden bankenunabhängigen Factoring-Gesellschaften im Mittelstand.  Thomas Rohe und sein Team setzen neben dem Factoring für kleine und mittelständische Unternehmen auf Speziallösungen. Dazu gehört das Insolvenzfactoring, welches Betrieben für den Weg aus der Krise die oft dringend benötigte Liquidität zur Verfügung stellt. Thomas Rohe veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu Fragen der Mittelstandsfinanzierung. Kontakt: rohe@factoring-plus.de, 0341 14920-40.

 

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