Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.
Der Geschäftsleiter darf im Rahmen des SanInsFoG auch Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes leisten, ohne sich einem Haftungsrisiko auszusetzen