Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.
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Auswirkungen des SanInsFoG auf Haftung und Versicherungsdeckung
Der Geschäftsleiter darf im Rahmen des SanInsFoG auch Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes leisten, ohne sich einem Haftungsrisiko auszusetzen