Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.
Nach der verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflich stellt sich die Frage, ob und inwieweit Insolvenzverwalter künftig gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen anfechten können.