Die Schonfrist durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist jetzt endgültig vorbei. Aber mit StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es zwei wirksame Instrumente zur Sanierung.
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Als Werkzeug zur Bewältigung der Krise nicht geeignet: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Dagegen steht bei weiterer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, dass Unternehmen, die gar keine Chance zur Sanierung haben, andere Lieferanten, Dienstleister und möglicherweise die eigenen Mitarbeiter schädigen, ohne dass diese das merken und somit einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.