Rechtsanwalt Dr. Eberhard Braun, Senior-Partner der Kanzlei Schultze & Braun, war als Mitglied der Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium direkt an der Entwicklung des neuen Insolvenzrechts beteiligt. Er ist davon überzeugt, dass das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Rahmenbedingungen für Sanierungen verbessert hat und ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer Sanierungskultur in Deutschland ist. Für den InsolvenzBlog zieht der Insolvenzrechtsexperte eine Bilanz des ESUG nach dem ersten Jahr. Im Interview spricht er über die Schwachstellen des neuen Insolvenzrechts und über das neue Rollenbild von Gerichten und Insolvenzverwaltern.
InsolvenzBlog: Herr Dr. Braun, das neue Insolvenzrecht ist jetzt etwas mehr als ein Jahr in Kraft. Wie fällt ihre Bilanz des ESUG aus?
Dr. Braun: Die Insolvenz verliert das Stigma des Scheiterns. Die Möglichkeit der Sanierung tritt stärker in den Vordergrund. Das zeigt sich unter anderem daran, dass sich Unternehmen früher Rat holen und eher bereit sind, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das wiederum liegt zum Großteil daran, dass die Verfahren für Schuldner und Gläubiger berechen- und planbarer geworden sind – übrigens auch im internationalen Vergleich ein nicht zu unterschätzender Faktor. Die Insolvenzpraxis in Deutschland gleicht sich mit dem ESUG den internationalen Standards wie in den USA und England an. Das ESUG ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer Sanierungskultur in Deutschland. Fakt ist, dass die Insolvenzrechtsreform einen Wandel in Deutschland eingeleitet hat.
InsolvenzBlog: Das neue Insolvenzrecht stößt aber durchaus nicht bei allen auf Gegenliebe. Dr. Christoph Niering, der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter in Deutschland (VID), sprach sogar von einem massenhaften Missbrauch der neuen Möglichkeiten. Ist das ESUG fehlerhaft?
Dr. Braun: Nein, das ist es ganz sicher nicht. Sehen Sie: Es ist doch klar, dass die neuen Sanierungsinstrumente und -möglichkeiten ausprobiert werden. Dabei kommt es natürlich auch vor, dass Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren in Fällen zum Einsatz kommen, für die sie nicht vorgesehen und geeignet sind. Das ist aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Nehmen Sie zum Beispiel die Eigenverwaltung – der Großteil der Verfahren läuft völlig problemlos ab. Gleichwohl muss man feststellen, dass es in einzelnen Punkten beim ESUG noch Nachbesserungsbedarf gibt. So werden viele Unternehmen in ein Schutzschirmverfahren gedrängt, die die Voraussetzungen dafür überhaupt nicht erfüllen. Hier gibt es häufig Streit um die Gutachten. Das ist noch eine Schwachstelle.
InsolvenzBlog: Als weitere Schwachstelle hat der VID den starken Einfluss großer Gläubiger auf die Verfahren identifiziert. Der Verbandsvorsitzende sprach von Missbrauch, der zu Lasten kleinerer Gläubiger gehe.
Dr. Braun: Was Herr Dr. Niering als Missbrauch bezeichnet, ist genau das, was der Gesetzgeber will – eine Stärkung der Position der Gläubiger. Und daran gibt es aus meiner Sicht nichts auszusetzen. Schließlich steht bei einer Insolvenz das Geld der Gläubiger auf dem Spiel, und wer die größte Forderung hat, dem droht auch der größte Schaden. Meiner Meinung nach sind Insolvenzverwalter und Gerichte Dienstleister der Gläubiger. Denn der Schlüssel zur Sanierung eines insolventen Unternehmens sind die Gläubiger und ihre Bereitschaft zu helfen. Bis sich dieses neue Rollenverständnis überall durchgesetzt hat, wird es aber noch etwas dauern.
InsolvenzBlog: Neben dem größeren Einfluss der Gläubiger stärkt das ESUG auch die Eigenverwaltung – also die Sanierung in eigener Regie. Wie wird diese Neuerung in der Praxis angenommen?
Dr. Braun: Durch das ESUG wurden die hohen gesetzlichen Hürden gesenkt, was die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument für Schuldnerunternehmen und Gläubiger deutlich attraktiver macht. Zudem sind die Verfahren und die Entscheidungen des Insolvenzgerichts durch das ESUG für alle Beteiligten grundsätzlich berechen- und planbarer geworden. Das sorgt dafür, dass die Zahl der Eigenverwaltung seit einem Jahr stark angestiegen ist. Eine Entwicklung, die ich ausdrücklich begrüße.
InsolvenzBlog: Warum? Wird bei der Eigenverwaltung nicht der Bock zum Gärtner gemacht?
Dr. Braun: Diesen Vorwurf gibt es immer wieder: Diejenigen, die den Karren in den Dreck gefahren haben, sollen ihn jetzt wieder herausziehen. Dieses Bild stimmt allerdings nur in den seltensten Fällen. In der überwiegenden Zahl der Fälle holt die Geschäftsführung der Unternehmen, die überhaupt für eine Eigenverwaltung in Frage kommen, Wochen oder Monate im Vorfeld einen erfahrenen Sanierungsexperten an Bord, der etwa als Chief Restructuring Officer die Geschäftsführung unterstützt und berät.
InsolvenzBlog: Herr Dr. Braun, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Kommentare sind hier geschlossen