Insolvenzrecht und Steuerrecht sind in vielen Punkten nur unzureichend miteinander verknüpft, immer wieder kommt es zu Kollisionen oder Interessenskonflikten. Umso wichtiger ist es für Praktiker, sich in diesem sensiblen Bereich sein Fachwissen stets auf aktuellem Stand zu halten.
Ziel des vierstündigen Praktiker-Workshops Halbjahres-Update zum Insolvenzsteuerrecht ist es, die praktische Anwendung im Berufsalltag zu gewährleisten. Dazu werden in Kleingruppen aktuelle Probleme diskutiert und gemeinsam Lösungen erarbeitet. So werden anhand von Fällen das Erkennen und die Umsetzung von Lebenssachverhalten aus der steuerlicher Sicht thematisiert. Konkretes Beispiel hierzu ist die aktuelle Rechtsprechung nach den Rechnungskorrekturen gem. § 17 UStG unter bestimmten Auswirkungen eine Massemehrung zu Folge haben können. Hier gilt es insbesondere die Mietverträge zu benennen, deren Legitimation zur Vorsteuerziehung an dem Vorhandensein von Rechnungsangaben im Mietvertrag bzw. einer Dauerrechnung hängt. Gibt es diese nicht bzw. sind diese unvollständig, so kann ggf. erst durch eine im eröffneten Verfahren vorgelegte Dauerrechnung diese Vorsteuer berechtigt zu Masse gezogen werden. Zuvor geltend gemachten Vorsteuerbeträge (aus der Zeit vor der Insolvenzantragstellung) fehlt es demgemäß an dem Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 14 UStG. Diese „zu Unrecht“ gezogen Beträge wären dann Tabellenforderungen.
Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Zölle, Rechnungslegung
Der inhaltliche Fokus liegt auf fünf bis sechs brandaktuellen Themen aus den Bereichen Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Zölle, Rechnungslegung etc., die zum Seminarzeitpunkt tagesaktuell ausgesucht und aufbereitet werden. Vorrangig, quasi als „Pflicht“ werden die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung, neue Verwaltungsanweisungen usw. besprochen. Als Bonbon folgt dann die „Kür“, bei der topaktuelle Fälle aus der insolvenzsteuerlichen Praxis aus erster Hand diskutiert werden.
Darüber hinaus werden im Rahmen einer Teamdiskussion effiziente Lösungsmöglichkeiten für alle aktuellen „heißen Eisen“ im Insolvenzsteuerrecht entwickelt. Dabei hat jeder Teilnehmer die einmalige Möglichkeit, seine aktuellen Fälle und deren richtige Umsetzung mit der Expertise eines hochqualifizierten Referenten und der anderen professionellen Teilnehmer abzugleichen und so die eigene Handhabung zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Um eine interessante und zielführende Diskussionskultur zu ermöglichen, werden die Teilnehmergruppen bewusst überschaubar gehalten.
Praktische Umsetzung im Fokus
Ziel ist, gemeinsam ganz konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die auch praktisch umsetzbar sind. Das Seminar eignet sich bei Teilnahmen in beiden Halbjahren ideal als „gesetzte Pflichtfortbildung“, um nicht nur rundum auf dem Laufenden zu sein, sondern vor allem auch den eigenen Kanzleialltag am Puls der Zeit zu halten. Denn eine Massemehrung, soweit das aktuelle Insolvenzsteuerrecht diese ermöglicht, sollte keinem Insolvenzverwalterbüro verborgen sein. Die Teilnehmer lernen die aktuellen Möglichkeiten kennen. Diskussionsrunden und die Seminarunterlagen ermöglichen ihnen sodann den fundierten Aufbau bzw. die Optimierung von Arbeitsabläufen und Kontrollmechanismen in ihren Kanzleien.
Mehr Informationen zum Seminar finden Sie auf der Seminarliste des RWS Verlags auf dem Insolvenzblog oder unter www.rws-seminare.de/2180915
Die nächsten Termine sind am 11. Juni 2018 in Köln und am 22. Juni 2018 in München.
Der Referent: Markus Wohlleber ist Gründer und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Wohlleber mit Sitz in Nürnberg und Haßfurt. Er hat das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Prüfungs- und Steuerwesen mit Prädikatsexamen abgeschlossen. Er berät Insolvenzverwalter und deren Mitarbeiter, Unternehmer und Gläubiger u.a. zu den gesetzlichen Anforderungen des Insolvenzsteuerrechts und hat sich seit dem Jahr 2000 mit der Begleitung von mehr als 500 Insolvenzverfahren befasst, welche durch seine Kanzlei steuerlich betreut wurden und werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Betreuung außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren sowie auf dem Gebiet der Erlangung finanzgerichtlichen Rechtsschutzes bis zum BFH. Als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV) ist er seit September 2007 anerkannt. Zudem betätigt sich Markus Wohlleber langjährig als Autor in der einschlägigen Fachpresse und Referent zu sanierungsspezifischen Themen.
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